Entscheidungen zu § 17 Abs. 3 AVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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TE Pvak 2021/12/9 B11-PVAB/21

B 11-PVAB/21 Prüfungsergebnis Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Dr. Wolfgang SETZER als Vertreter der Dienstnehmer:innen die im Wege des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Landesverteidigung (ZA) gemäß § 41 Abs. 5 PVG eingebrachte Beschwerde des Dienststellenausschusses (DA) bei der Dienststelle X vom 14.10.2021 gegen das Organ ... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 09.12.2021

RS Pvak 2021/12/9 B11-PVAB/21

Norm: PVG §41c Abs1AVG §17 Abs3 Schlagworte Geltung AVG nur im aufsichtsbehördlichen Verfahren, nicht im Beschwerdeverfahren; Anwendung der Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens (wie im AVG) auch auf das Beschwerdeverfahren; Akteneinsicht
Rechtssatz: Daher ist § 17 Abs. 3 AVG auch im Beschwerdeverfahren vor der PVAB sinngemäß anzuwenden. Nach § 17 Abs. 3 AVG sind Aktenbestandteile von der Akteneinsicht ausgenommen, insowe... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 09.12.2021

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