Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, vertreten durch Rechtsanwalt xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 21.10.2014, Zahl: FE5-WG-59/2013 (032/2014), mit welchem das Grundstück xxx, KG xxx, gemäß § 82 Abs. 5 Wasserrechtsgesetz – WRG aus der Wassergenossenschaft xxx ausgeschieden wurde, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx,... mehr lesen...