Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...