Entscheidungsgründe: Zu A) Ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides (§ 28 Ab2 VwGVG, § 13 Abs 7 AVG) Zu A) Ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides (Paragraph 28, Ab2 VwGVG, Paragraph 13, Absatz 7, AVG) Der mitbeteiligte XXXX hat am 14.10.2024 seinen – dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden – Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot–Karte“ gem § 41 Abs 2 Z 1 NAG (Fachkraft im Mangelberuf) zurückgezogen. (OZ 2) Der mitbeteilig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid der belangten Behörde vom 15.03.2024 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 09.04.2023 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten verbunden mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung von einem Jahr zuerkannt (Spruchpunkt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (bP) stellte am 25.02.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz. Sie sei Kurde und würde sie in der Türkei verfolgt werden. Dieser Antrag wurde mit oa Bescheid des Bundesamtes gemäß § 3, 8, 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt I. – III.) abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung in die Türkei zulässig sei und eine Frist von 14 Tagen für die freiwilli... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Säumnisbeschwerde) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 04.09.2023 brachte XXXX (= mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht und Antragstellerin vor der Datenschutzbehörde) eine Datenschutzbeschwerde gegen die XXXX (= Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdegegnerin vor der Datenschutzbehörde) ein, weil sie in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden sei. Zusammengefasst wurde vorgebracht, dass der Energieliefervertrag für ihre ... mehr lesen...