Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 04.05.2023 brachte XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF), persönlich im Postweg, beim Bundesministerium für Inneres (im Folgenden: belangte Behörde) einen Einleitungsantrag eines Volksbegehrens mit der Kurzbezeichnung „Sinnloses Volksbegehren“ ein. Mit dem Einleitungsantrag des Volksbegehrens machte der Beschwerdeführer sich selbst als Bevollmächtigten und XXXX , XXXX , XXXX und XXXX jewei... mehr lesen...