Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 AVG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2015/10/8 LVwG-328-002/R3-2015

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Böhler über die Beschwerde der M K, G, vertreten durch A & M Rechtsanwälte OG, F, gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde G vom 20.04.2015, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofges... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 08.10.2015

RS Lvwg 2015/10/8 LVwG-328-002/R3-2015

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.10.2015 Norm: AVG §13 Abs2AVG §63 Abs5
Rechtssatz: Ein mündliches Berufungsvorbringen, über welches keine Niederschrift, sondern nur ein von einem Amtsorgan unterfertigter Aktenvermerk angelegt worden ist, stellt keine zulässige Berufung dar (Hinweis auf VwSlg 16.356, welchem Erkenntnis eine Niederschrift zugrunde gelegen ist). Schlagworte mün... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 08.10.2015

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