Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2003/2/18 10ObS15/03h

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Entscheidung | OGH | 18.02.2003

TE OGH 1998/10/13 10ObS320/98a

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Entscheidung | OGH | 13.10.1998

RS OGH 1998/10/13 10ObS320/98a

Norm: AVG §13 Abs2
Rechtssatz: Durch § 13 Abs 2 AVG soll einerseits das Datum, auf welches es für den Anfall der Sozialversicherungsleistung entscheidend ankommt, zweifelsfrei dokumentiert und außer Diskussion gestellt sein, zum anderen wird dadurch auch eine Beweissicherung dieses entscheidungserheblichen Umstandes gewährleistet. Entscheidungstexte 10 ObS 320/98a Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1998

RS OGH 1998/10/13 10ObS320/98a, 10ObS15/03h

Norm: ASVG §86 Abs3 Z1ASVG §357 Abs1ASVG §361 Abs1 Z1AVG §13 Abs2
Rechtssatz: Durch § 13 Abs 2 AVG ist der mündliche Weg für fristgebundene oder fristbestimmende Eingaben ausgeschlossen und der ansonsten zur Anwendung kommende Grundsatz einer weitgehenden Formfreiheit für solche Anträge durchbrochen. Leistungsanträge in Sozialversicherungssachen betreffend Hinterbliebenenleistungen sind insofern fristgebunden, als sie den Anfall der Leistung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1998

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