Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des A, xxx, xxx, gegen den Spruchpunkt II. des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 19.03.2024, Zahl: xxx, betreffend wasserrechtliche Bewilligung (mitbeteiligte Partei: C), zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des A, xxx, xxx, gegen den Spruchpunkt römisch zwei. des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 19.03.202... mehr lesen...