Entscheidungen zu § 10 Abs. 4 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Salzburg 2004/05/18 26/10009/13-2004th

Begründung: Mit dem am 2.4.2004 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg eingelangten Antrag vom 30.3.2004 beantragte die Genehmigungswerberin durch ihre Rechtsvertreter, der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg möge in der Rechtssache des Magistrates Salzburg, Zahl 5/01/47889/2003/017, in Sachen Errichtung und Betrieb eines Imbisslokales mit Lüftung am Standort S, ? inhaltlich entscheiden. In der
Begründung: führt sie an, dass sie Mitte des Jahres 2003 unter der genannten Ak... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 18.05.2004

RS UVS Salzburg 2004/05/18 26/10009/13-2004th

Rechtssatz: § 10 Abs 4 AVG bewirkt nicht, dass jegliche Erklärung eines Ehegatten vor einer Behörde auch dem anderen Ehegatten zugerechnet wird. Vielmehr schafft § 10 Abs 4 AVG nur die Möglichkeit, im Falle der Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder von einer ausdrücklichen Vollmacht abzusehen, wenn Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. § 10 Abs 4 AVG ist nicht dahin zu verstehen, dass ein Beteiligter wider seinen Willen eine von ihm nicht beste... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 18.05.2004

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