Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwalt, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters xxx vom 13.06.2021, Zahl: xxx, wegen Zurückweisung eines Antrages auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 EpiG wegen Unzuständigkeit, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwalt, xx... mehr lesen...