Begründung: Die Anmelderinnen meldeten mit Schriftsatz vom 12. 3. 2004 (ON 1) die geplante Zusammenführung ihrer jeweiligen Geschäftsbereiche "Presse-Großvertrieb" in einer neu zu gründenden Gesellschaft, an der die Erstanmelderin zu 75,1 % und die Zweitanmelderin zu 24,9 % beteiligt sein wird, als Zusammenschluss gem § 41 Abs 1 Z 1 KartG iVm § 42a KartG an. Die Anmelderinnen meldeten mit Schriftsatz vom 12. 3. 2004 (ON 1) die geplante Zusammenführung ihrer jeweiligen Geschäftsbere... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42bWettbG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Durchführung von Verfahren zur Prüfung von Zusammenschlüssen fällt nicht in den der Bundeswettbewerbsbehörde zugewiesenen Aufgabenbereich, sondern ist dem Kartellgericht vorbehalten. Entscheidungstexte 16 Ok 15/04 Entscheidungstext OGH 11.10.2004 16 Ok 15/04 European Case Law Ide... mehr lesen...