Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die gegenständliche Maßnahmenbeschwerde vom 23.12.2013 wurde von der XXXX, vertreten durch XXXX beim unabhängigen Verwaltungssenat für Oberösterreich, Fabriksstraße 32, 4020 Linz eingebracht. Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 02.01.2014 GZ: LVwG-880000/2/Gf/Rt wurde die Beschwerde gemäß § 17 VwGVG iVm § 6 Abs. 1 AVG an das Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet. Die gegenständliche Maßnahm... mehr lesen...