Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...