Begründung: Verfahrensgang 1. Mit Beschluss vom XXXX, GZ XXXX, ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") wegen des begründeten Verdachts an der Teilnahme an vertikalen Preisabstimmungen der Erstbeschwerdeführerin mit Unternehmen der XXXX sowie horizontalen Preisabstimmungen des Einzelhandels über Unternehmen der XXXX gemäß § 12 Abs. 1 WettbG eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichke... mehr lesen...