Entscheidungen zu § 84 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1995/7/27 1Ob1/95

Begründung: Die Antragsgegnerin, eine freiwillige Wassergenossenschaft nach § 74 Abs 1 lit a WRG mit dem Zweck der Versorgung mit Trink-, Nutz- und Löschwasser, wurde mit Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde vom 3.Juli 1969 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und ihre Satzungen genehmigt. Mitglieder der Genossenschaft sind die jeweiligen Eigentümer der an der genossenschaftlichen Anlage angeschlossenen oder anzuschließenden Liege... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.07.1995

RS OGH 1995/7/27 1Ob1/95

Norm: WRG §77 Abs3 litiWRG §84
Rechtssatz: "Rückstandsausweise" der Genossenschaft sind keine Bescheide, weil Wassergenossenschaften keine Behördenqualität zukommt, sondern nur eine Art "Kontoauszug". Zu deren Bekämpfung muß zuerst ein genossenschaftsinternes Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, erst danach kann die mit Bescheid erkennende Wasserrechtsbehörde angerufen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1995

TE OGH 1976/12/22 1Ob27/76

Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertrit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.12.1976

TE OGH 1960/11/4 3Ob423/60

Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Wasserwerksverein wider die verpflichtete Partei auf Grund des Rückstandsausweises der betreibenden Partei vom 5. Juni 1959, der nach der Bestätigung der betreibenden Partei auf diesem Rückstandsausweis seit 27. Juni 1959 rechtskräftig und vollstreckbar ist, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der nach dem Rückstandsausweis rückständigen Genossenschaftsbeiträge und Nebengebühren im Betrag von 9356 S 30 g und der Exekutionsbewi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.11.1960

RS OGH 1995/7/27 3Ob423/60, 1Ob27/76, 3Ob100/80, 1Ob1/95

Norm: EO §1 ID EO §1 IIJ EO §1 IIL VVG §3 Abs2 VVG §3 Abs3WRG §84 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gül... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1960

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