Entscheidungen zu § 78 Abs. 5 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1995/7/27 1Ob1/95

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Entscheidung | OGH | 27.07.1995

RS OGH 1995/7/27 1Ob1/95, 1Ob30/11k

Norm: WRG §78 Abs3WRG §78 Abs5
Rechtssatz: Allen im § 78 Abs 3 WRG vorgesehenen Berechnungsansätzen kann der im Abs 5 dieser Gesetzesstelle verankerte verallgemeinerungsfähige Aufteilungsgrundsatz zugrundegelegt werden, daß der Maßstab für die Aufbringung der Kosten nach dem Verhältnis des zu erlangenden Vorteils oder zu beseitigenden Nachteils festzusetzen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 1/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1995

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