Entscheidungen zu § 75 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2011/3/31 1Ob30/11k

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine freiwillige Wassergenossenschaft (§ 74 Abs 1 lit a WRG) mit dem Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Liegenschaften und Anlagen ihrer Mitglieder mit Trink- und Nutzwasser. Ihre in der Generalversammlung am 28. 3. 2003 beschlossenen Satzungen wurden von der Wasserrechtsbehörde genehmigt. Nach § 3 (Mitgliedschaft) der Satzungen sind Mitglieder der Genossenschaft die freiwillig beigetretenen Eigen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.2011

TE OGH 2001/1/30 1Ob305/00k

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Entscheidung | OGH | 30.01.2001

TE OGH 2000/3/28 1Ob47/00v

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Entscheidung | OGH | 28.03.2000

TE OGH 1995/7/27 1Ob1/95

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Entscheidung | OGH | 27.07.1995

TE OGH 1976/12/22 1Ob27/76

Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertritt d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.12.1976

RS OGH 1976/12/22 1Ob27/76, 1Ob1/95, 1Ob47/00v, 1Ob305/00k, 1Ob30/11k

Norm: WRG §74WRG §75WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Die Rechte sowohl der Mitglieder einer Wassergenossenschaft untereinander als auch der Genossenschaft zu außenstehenden Interessenten werden im öffentlichen Recht geregelt; privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Wassergenossenschaften und Interessenten über den Zweck der Genossenschaft betreffende Angelegenheiten kommen daher grundsätzlich nicht in Betracht. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1976

RS OGH 1976/12/22 1Ob27/76

Norm: WRG §74WRG §75WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Keine nachträgliche Einbeziehung von Dritten in eine Wassergenossenschaft durch privatrechtlichen Vertrag, auch nicht in der Form, daß dem Dritten Mitgliedschaftsrechte und/oder Mitgliedpflichten aber nicht die Mitgliedschaft selbst zuerkannt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 27/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 27/76 Veröf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1976

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