Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist seinen Ausführungen zufolge aufgrund eines Übergabevertrages aus dem Jahr 1976 Rechtsnachfolger des Franz M. römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer ist seinen Ausführungen zufolge aufgrund eines Übergabevertrages aus dem Jahr 1976 Rechtsnachfolger des Franz M. Über Antrag der mitbeteiligten Partei, der Österreichischen Draukraftwerke AG (ÖDK), hatte der Landeshauptmann von Kärnten im Jahr 1965 gemäß §§60, 65, 99... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: StGG Art5 WRG 1959 §70 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 WRG 1959 § 70 heute WRG 1959 § 70 gültig ab 01.10.1997 ... mehr lesen...