Begründung: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 34 KG ... (im folgenden nur Liegenschaft EZ 34), die Beklagte Eigentümerin der Nachbarliegenschaft EZ 35 KG ... (im folgenden nur Liegenschaft EZ 35), zu dem ua das Grundstück 638 mit einer nun gefaßten Quelle gehört. Anläßlich einer am 3.Juli 1952 von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt als Wasserrechtsbehörde auf dem Grundstück 638 durchgeführten Wasserrechtsverhandlung über das Ansuchen der d... mehr lesen...
Begründung: Die Grundstücke Nr. 63 und 1137/4 der Katastralgemeinde H***** stehen im Eigentum der Beklagten. Auf diesen Grundstücken entspringen zwei Thermalwasserquellen, und zwar die L*****quelle auf dem Grundstück Nr. 63 und die F*****quelle auf dem Grundstück Nr. 1137/4. Die Beklagte nutzt seit dem Jahre 1948 lediglich die L*****quelle und entnimmt aus dieser Thermalwasser, welches bei der Betreibung des Rehabilitationszentrums T***** durch die Beklagte Verwendung findet. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1976 suchte die klagende Partei, ein Wasserverband im Sinne des Wasserrechtsgesetzes, beim Amt der S*** L*** als Wasserrechtsbehörde um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des westlichen Teiles der Wasserversorgungsanlage Steinberg mit Fassung von vier Quellen im Bereich des Schloßgrabens südlich des Schlosses Plankenwarth, Errichtung von zwei Hochbehältern und zwei Pumpstationen sowie um die Verlegung der zugehörigen Versorgungsstr... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG A, die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K, zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr. 34 ... mehr lesen...
Norm: WRG §50 Abs3
Rechtssatz:
Trifft die Wasserrechtsbehörde eine neue Entscheidung nach § 50 Abs 3 WRG, so kann sie Kosten der Instandhaltung den jeweiligen Verhältnissen entsprechend, wie es im öffentlichen Interesse wünschenswert erscheint, ohne zwingende Berücksichtigung früherer Bescheide oder privatrechtlicher Abmachungen auf die Verpflichteten neu aufteilen. Privatrechtliche Abmachungen stehen der Erlassung eines Bescheides d... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §50 Abs3 WRG 1959 §111 Abs3 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 WRG 1959 § 111 heute WRG 1959 § 111 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 ... mehr lesen...