Entscheidungen zu § 50 Abs. 1 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2001/9/25 1Ob227/01s

Norm: WRG §50 Abs1WRG §50 Abs6
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung des natürlichen vom künstlichen Gerinne tritt die Art der Entstehung des Gerinnebetts hinter die wasserrechtliche Befugnis zur Regulierung der Zufuhr von Wasser in das Gerinne zurück. Ausschlaggebend ist demnach das mit einem verliehenen Wasserbenutzungsrecht verknüpfte Gewässerregime. Diese Auslegung ist auch für die Anwendung des § 50 Abs 6 WRG maßgebend. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.2001

RS OGH 1985/6/26 1Ob12/85

Norm: WRG §50 Abs1
Rechtssatz: Zu den im Gesetz aufgezählten sogenannten Nebenanlagen zählen unter anderem auch Brücken, die der Wasserberechtigte auf Grund einer Verpflichtung nach § 14 WRG errichtet hatte (Krzizek, Kommentar zum WRG 222). Entscheidungstexte 1 Ob 12/85 Entscheidungstext OGH 26.06.1985 1 Ob 12/85 Veröff: SZ 58/110 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1985

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