Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX , vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, (im Folgenden: Projektwerberin) hat mit Schreiben vom 11.12.2023, einen Antrag gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 gestellt, die Niederösterreichische Landesregierung (im Folgenden: belangte Behörde) möge feststellen, dass das Vorhaben „Hochwasserschutzprojekt XXXX “ keinen Tatbestand im Sinn des § 3 oder § 3a UVP-G 2000 iVm ... mehr lesen...