IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 16. November 2022, Zl. ***, betreffend gewässerpolizeilichen Auftrag und Verfahrenskosten, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. römisch eins. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Sachentscheidung dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten ha... mehr lesen...