IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, beide vertreten durch Rechtsanwältin C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 26.06.2014, ***, betreffend Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahre... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 04. Februar 2020, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 sowie Verfahrenskosten beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 04. Februar 2020, Zl. ***, wird aufgehoben und die Angelegenheit z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.03.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37WRG 1959 §38WRG 1959 §41 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Zweck jedes Ermittlungsverfahrens ist es in erster Linie, den für die Erledigung einer Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt festzustellen (§ 37 AVG); welcher Sachverhalt „maßgebend“ iSd zitierten Gesetzesbestimmung ist, hängt von den für die zu treffende Entscheidung rel... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.03.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37WRG 1959 §38WRG 1959 §41 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Hat der Adressat des gewässerpolizeilichen Auftrages den vorgefundenen Zustand nicht selbst herbeigeführt, ist zu prüfen, ob er deshalb als primär Haftender iSd § 138 Abs 1 WRG herangezogen werden kann, weil er die von einem Dritten hergestellte Anlage weiterhin nutzt. Er ka... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.03.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37WRG 1959 §38WRG 1959 §41 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Soweit es sich um eine Maßnahme im Sinne des § 41 WRG handelt, ist zu prüfen, ob die Bewilligungsfreiheit nach Abs 3 dieser Bestimmung in Betracht käme. Von dieser Regelung sind allerdings nur solche Uferbefestigungen in Form einer Verkleidung erfasst, die gegen das Ausreiße... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerden von 1. A und B, beide vertreten durch Rechtsanwalt C, ***, *** und 2. D, E und F, erstere in ***, ***, und die nachfolgenden in ***, gegen den Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 28.01.2019, ***, betreffend Errichtung einer Lagerhalle und Herstellung einer Ausgleichsfläche als Kompensationsmaßnahme nach dem Wasserrecht... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der Republik Österreich (Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes), vertreten durch die Landeshauptfrau von Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 19. April 2019, Zl. ***, betreffend wasserrechtliche Bewilligung, beschlossen: I. Der Bescheid der Beschei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 28. Jänner 2019, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) und Verfahrenskosten zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwalt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den RichterHofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 25.04.2018, ***, betreffend gewässerpolizeilichen Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgeset... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Eine Herstellung ist dann eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde (vgl VwGH 94/07/0078). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; eigenmächtige Neuerung; European Case Law Identi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht [§ 38 Abs 1 WRG] tritt für den Altbestand dann ein, wenn die Anlage abgeändert oder neu errichtet worden ist (vgl VwGH 98/07/0155 ua). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; eigenmächtige Neuerung; European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Die langjährige Aufrechterhaltung eines konsenslosen Zustandes vermittelt nicht das Recht zu dessen Beibehaltung. Der Umstand, dass die Wasserrechtsbehörde nicht sofort gegen einen konsenslosen Zustand einschreitet, macht ein späteres Einschreiten der Behörde nicht unzulässig, da es eine „Verjährung“ bezüglich konsenslose... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Berufung (Beschwerde) des *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom ***, ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, beschlossen: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Berufung (Beschwerde) des *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft römisch zehn vom ***, ***, betreffend Herstellung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Für die Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages sind auf Sachverständigenbasis erfolgende Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das Gewässer erforderlich. Indem keine Aussagen zu den Untergrundverhältnissen, Grundwasserabständen, in der Nähe befindlichen Oberflächengewässern, in welche die ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Eine Anlage oder Maßnahme bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn die mehr als geringfügigen Einwirkungen auf das Gewässer nur deshalb nicht stattfinden, weil entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die dies verhindern (VwGH 22.11.1976, 643/76). Das bedeutet allerdings auch, dass ein Vorhaben, welches ... mehr lesen...