IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den RichterHofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 25.04.2018, ***, betreffend gewässerpolizeilichen Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgeset... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Eine Herstellung ist dann eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde (vgl VwGH 94/07/0078). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; eigenmächtige Neuerung; European Case Law Identi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht [§ 38 Abs 1 WRG] tritt für den Altbestand dann ein, wenn die Anlage abgeändert oder neu errichtet worden ist (vgl VwGH 98/07/0155 ua). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; eigenmächtige Neuerung; European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Die langjährige Aufrechterhaltung eines konsenslosen Zustandes vermittelt nicht das Recht zu dessen Beibehaltung. Der Umstand, dass die Wasserrechtsbehörde nicht sofort gegen einen konsenslosen Zustand einschreitet, macht ein späteres Einschreiten der Behörde nicht unzulässig, da es eine „Verjährung“ bezüglich konsenslose... mehr lesen...