Begründung: I. 1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich stellte aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden den Antrag, römisch eins. 1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich stellte aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden den Antrag, die Absätze 1 und 2 des §33g Wasser... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang EMRK Art7 WRG 1959 §137 Abs2 Z6 WRG 1959 §33g B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-V... mehr lesen...