Entscheidungen zu § 33 Abs. 3 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/10/24 95/07/0046

Mit Bescheid vom 23. Juli 1992 erteilte der Landeshauptmann von Tirol gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der beschwerdeführenden Partei die beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Zentralentwässerung Brennersee - Zollamt Brennerpaß, beinhaltend die Einleitung von Oberflächenwässern in die Sill, unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen. Die im Zusammenhang mit der Beschwerde maßgeblichen Nebenbestimmungen lauteten: "A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1995

RS Vwgh 1995/10/24 95/07/0046

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §130;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;WRG 1959 §33 Abs3;
Rechtssatz: Vorschreibungen, die der Kontrolle einer Anlage (hier Zentralentwässerungsanlage, die die Einleitung von Oberflächenwässern in einen Fluß umfaßt) hinsichtlich der Einhaltung gesetzlich vorgegebener oder im wasserrechtlichen Bewilligungsbesch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1995

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