Norm: WRG §26 Abs5WRG §32 Abs6WRG §32b
Rechtssatz:
Durch die Einführung von § 32b WRG (durch die WRG-Novelle 1997) und mangels Verweises auf diese Bestimmung in § 32 Abs 6 WRG findet für Indirekteinleiter die sinngemäße Anwendung der für Wasserbenutzungsanlagen geltenden Bestimmungen des WRG - insbesondere des § 26 Abs 5 letzter Halbsatz WRG - nicht statt. Durch die Einführung von Paragraph 32 b, WRG (durch die WRG-Novelle 1997) und ... mehr lesen...