Entscheidungen zu § 32 Abs. 8 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/4/13 97/07/0218

Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1995/10/24 93/07/0145

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung (BH) vom 9. September 1987 wurde der Erstbeschwerdeführer verhalten, vier Maßnahmen aus Gründen des Gewässerschutzes durchzuführen. Aufgrund einer Berufung des Erstbeschwerdeführers wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. Dezember 1987 dieser Folge gegeben, der Bescheid der BH vom 9. September 1987 behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung gemäß § 66 Abs. 2 AVG an die BH zurückverwiesen. In der Folge wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1995

RS Vwgh 1995/10/24 93/07/0145

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs8;
Rechtssatz: Den Anforderungen des § 59 Abs 1 erster Satz A VG wird ein wasserpolizeilicher Auftrag, der in Ansehung der zum Schutz der Gewässer herzustellenden Düngerstätte auf Richtlinien verweist, deren Inhalt weder diesem Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1995

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