Entscheidungen zu § 32 Abs. 7 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2017/12/14 Ra 2015/07/0126

1 Die Revisionswerberin ist Alleineigentümerin mehrerer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Mit dem im zweiten Rechtsgang erlassenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau (BH) vom 30. Oktober 2014 wurde die Revisionswerberin gemäß den §§ 32 und 138 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) verpflichtet, a) die bisherige Koppelhaltung von landwirtschaftlichen Nutztieren (z.B. Rinder, Ziegen, etc.) auf dem Grundstück Nr. 4/2 der KG K. entweder derart einzuricht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.12.2017

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