Entscheidungen zu § 31c Abs. 5 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Beschluss 2018/11/5 LVwG-435-7/2017-R15

Beschluss Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde des A L, CH-S, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 10.10.2017 betreffend die Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung, den Beschluss gefasst: Gemäß § 28 Abs 3 iVm § 31 Abs 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) wird der angefochtene Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Bezirksh... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 05.11.2018

RS Lvwg 2018/11/5 LVwG-435-7/2017-R15

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.11.2018 Norm: WRG 1959 §104 Abs1WRG 1959 §105 Abs1WRG 1959 §106WRG 1959 §31c Abs5
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligung kann nicht allein deshalb versagt werden, weil bei einer allenfalls mangelhaften Ausführung öffentliche Interessen verletzt werden könnten. Schlagworte Wasserrecht, Versagung Bewilligung, mangelhafte Ausführung Vorhab... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 05.11.2018

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