Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer des Grundstücks Nr 2739 der EZ 27 KG *****, welches ursprünglich für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage in Anspruch genommen werden sollte. Mit Teilbescheid des Landeshauptmannes von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 6. 11. 2002, Zahl 8-KAN-895/18-2002 (./F) wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage erteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AWRG §27 Abs1 litaWRG §29 Abs1WRG §29 Abs5WRG §63 litbWRG §99 Abs1 lite ABGB § 1431 heute ABGB § 1431 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Obwohl das WRG einen engen Konnex zwischen Zwangsrechtseinräumung und Entschädigungsfestsetzung herstellt, fehlt dem Gesetz eine ents... mehr lesen...