Entscheidungen zu § 27 Abs. 4 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-33 von 33

RS Vwgh 1989/6/13 85/07/0298

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Das WRG stellt die Bedingung (im uneigentlichen Sinn) in der Bedeutung der Auflage in den Vordergrund. Dafür stellt § 27 Abs 4 WRG einen Beleg dar - denn die Nichteinhaltung einer aufschiebenden Bedingung bedürfte nicht der dort vorgesehenen Erklärung der Verwirkung der B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1989

RS Vwgh 1988/5/31 87/07/0148

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Dem in § 27 Abs 4 WRG 1959 normierten Erfordernis "wiederholter Mahnung" ist mit einer mindestens zweimaligen Mahnung, die anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligung gestellten Bedingungen einzuhalten, entsprochen. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1988

RS Vwgh 1988/5/31 87/07/0148

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Gutachtliche Äußerungen, dass bestimmte Messwerte die Sollwerte bis zu 4.500 % überschritten hätten und der Gutachter daraus den Schluss gezogen hat, dass diese Größenunterschiede eindrücklich belegten, dass die wiederholt festgestellten Grenzwertüberschreitungen nicht mit - wie in der B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1988

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