Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx und der xxx, beide wohnhaft in xxx, xxx, beide vertreten durch Rechtsanwalt xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 08.09.2020, Zahl: xxx, betreffend die wasserrechtliche Bewilligung zum Einbau eines Schiebers zur Einstellung der Wassermenge, erteilt an die mitbeteiligte Partei xxx, xxx, xxx, in der mündlichen Verhandlung am 27.04.2021 zu Recht erkannt: I. r... mehr lesen...