Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Kärnten

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TE Lvwg Erkenntnis 2022/3/31 KLVwG-476/2/2022

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 17.01.2022, Zahl: xxx, mit welchem eine Berichtigung gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz – AVG vorgenommen wurde, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshaupt... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 31.03.2022

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