Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides (während der Dauer des Beschwerdeverfahrens). Gerade diese fehlt aber im vorliegenden Fall (Abweisung des Antrages auf neuerlich... mehr lesen...