Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Grundstückes in G (dessen Fläche in einem in den Verwaltungsakten befindlichen Grundbuchsauszug mit mehr als 266.000 m2 angegeben wird), auf welchem sich mehrere Gebäude befinden (den Akten zufolge handelt es sich um ein Schloss und weitere Gebäude). In einer Erledigung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 24. Jänner 2001 wurde den Beschwerdeführern u. a. eröffnet, unter der A-Straße werde ein öffentlicher Kanal errichtet, wo... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;WRG 1959 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/06/0171 E 16. Oktober 1997 RS 3
Hier mit dem Zusatz: Auch dann, wenn für die Kläranlage der
Beschwerdeführer eine aufrechte wasserrechtliche Bewilligung
bestehen sollte, bedeutet dies rechtlich noch nicht zwin... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Jänner 1987 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich (kurz: LH) der beschwerdeführenden Partei unter Spruchpunkt I die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus einem näher bezeichneten Grundstück in einer maximalen Menge von 100 l/s bzw. 8.640 m3/d beschränkt auf die Verwendung als Kühlwasser in einem Entspannungsverdampfer sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu dienenden Anlagen unter näher genannten Nebenbestimmungen. Mit B... mehr lesen...
Mit dem vorliegend angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 2004 wurde (u.a.) die von den Beschwerdeführern gegen den Bescheid des Bürgermeisters von G vom 15. November 2002, mit welchem der Antrag der Beschwerdeführer auf Wiederverleihung des mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Oktober 1988 verliehenen Rechtes für die Errichtung und den Betrieb einer biologischen Kläranlage auf näher genannten Grundstücken im Schutzgebiet des Wasserwerkes G mit der Einl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes - Nach den Ausführungen der im Verwaltungsverfahren beigezogenen Amtssachverständigen gelangen infolge Überlastung der Kläranlage Schwimmstoffe in den Schlammspeicherraum und in weiterer Folge in den Ablauf (die Kanalisation), was nach dem... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Linz vom 11. November 2003 wurde das Erlöschen einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Schotter aus der Donau auf einer näher genannten Strecke in den Gemeindegebieten von L und S per Ablauf der Bewilligungsdauer mit 31. Juli 1996 festgestellt. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Dezember 2003 wurde die gegen den vor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Feststellung des Erlöschens einer wasserrechtlichen Bewilligung - § 21 Abs. 3 WRG 1959 bezieht sich auf die Verlängerung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes. Eine wasserrechtliche Bewilligung kann daher nur im Umfang und mit dem Inhalt des bereits ausgeübten Wasserbenutzung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 13. März 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft V (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Abwasserreinigungsanlage für die Objekte M 3, 4 und 5, insgesamt für 38 EGW. Das biologisch gereinigte Abwasser sollte in die Vellach als Vorfluter eingeleitet werden. Im darüber vor der BH abgeführten Verwaltungsverfahren wies die gewässerökologische Amtssachverständige in einer Stellungnahme vom 4. S... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Voraussetzung für ein Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes ist das Bestehen eines bereits rechtskräftig erteilten Wasserbenutzungsrechtes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003070112.X01 Im RIS seit 20.01.2004 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen zu § 21 WRG 1959 idF der Nov BGBl 252/1990 (EB zur RV 1152 BlgNR, XVII. GP, 24f) ist die Absicht des Gesetzgebers ableitbar, die Hortung von Wasserbenutzungsrechten zu vermeiden, Wasserbenutzungsrechte generell möglichst kurz zu befristen und ... mehr lesen...
Im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes U ist unter Postzahl 2445 zu Gunsten des Beschwerdeführers ein Wasserbenutzungsrecht zur Speisung einer Fischteichanlage auf dem Grundstück 914/8 KG L, Stadtgemeinde B, aus einem unbenannten Grabengerinne und zur Ableitung des Überwassers bzw. Abwassers in den S-Bach (Maß der Wasserbenutzung jeweils 5 l/s) eingetragen. Dieses Wasserbenutzungsrecht wurde mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (BH) vom 27. September 1976 erteilt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 WRG 1959 bezieht sich auf die Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes. Eine wasserrechtliche Bewilligung auf Grund dieser Gesetzesstelle kann daher nur im Umfang und mit dem Inhalt des bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes wieder verliehen werden. Wurde die Wasserbenutzungsanlage, für die die Wiederverl... mehr lesen...
Der vom Landeshauptmann von Kärnten erlassene, mit der vorliegenden Amtsbeschwerde des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (nunmehr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) angefochtene Bescheid, mit welchem die belangte Behörde über Bewilligungsanträge der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) entschieden hat, enthält in seinem Spruchteil I folgende Absprüche: "A (Die belangte Behörde)... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §11;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Ob ein Vorhaben einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, ist eine auf der Basis - häufig mit fachkundiger Hilfe - zu treffender Sachverhaltsfeststellungen zu lösende Rechtsfrage. (hier: wasserrechtliche Bewilligung iSd § 21 Abs3 und § 32 Abs 2 lit a WRG 1959 iVm ALSAG 1989) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei und die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) sind Aktiengesellschaften, die Wasserkraftwerke betreiben. Der beschwerdeführenden Partei war auf Grund von Bescheiden aus den Jahren 1899 und 1900 die Bewilligung zur Nutzung des Wasser der T und R zum Zwecke des Betriebes eines Kraftwerkes erteilt worden, welche wasserrechtliche Bewilligung mit dem 10. Februar 1992 befristet war. Der MP wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Die Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes iSd § 21 Abs. 3 WRG 1959 stellt nicht den Fall einer Verlängerung oder eines Fortlebens des alten Wasserbenutzungsrechtes, sondern die Erteilung eines neuen Rechtes an Stelle eines durch Zeitablauf untergegangenen Rechtes dar (Hinweis E 19.6.1970, 1855/69, V... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1999 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur befristeten "zusätzlichen Einleitung von Kondensat" über einen bestehenden Sammelkanal in ein näher genanntes Gewässer zum Zwecke der Erprobung der 3. Verdampferanlage unter Einhaltung bestimmter Nebenbestimmungen (befristet bis zum 29. Februar 2000). Die beschwerdeführende Partei stellte in der Folge mit Schreiben vom 25. Febru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §30;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung bzw. Neubestimmung einer Frist für eine wasserrechtliche Bewilligung und Zurückweisung eines Antrags auf Wiederverleihung eines Wasserrechts - Die beschwerdeführende Partei vermag mit ihren Ausführungen be... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. Juli 1997 beantragte der Erstbeschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) die Verlängerung des mit 31. Juli 1997 befristeten Wasserbenutzungsrechtes zum Betrieb einer Kleinwasserkraftanlage an der Sill. Ein Amtssachverständiger für Wasserbautechnik hielt zu diesem Antrag in einer Stellungnahme vom 8. Jänner 1998 fest, das bisher verliehene Wasserrecht sei mit 31. Juli 1997 befristet gewesen. Das Ansuchen sei daher nicht zeitgerecht im Si... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Während § 21 Abs 3 zweiter Satz WRG einen Anspruch auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nur dem bisher Berechtigten einräumt, woraus abzuleiten ist, dass auch zur Antragstellung nur der bisher Berechtigte befugt ist und dass daher der Übergang der Berechtigung während eines anhängigen Wiederverle... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) vom 23. September 1992 wurde den Beschwerdeführern gemäß den §§ 21 Abs. 1, 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 98, 107, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Kläranlage mit anschließender Einleitung biologisch gereinigten Abwassers in einen Vorflutgraben, befristet bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation, längstens jedoch bis zum 31. Dezember... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Inhalts, dass eine wasserrechtliche Bewilligung befristet bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation erteilt wird, stellt eine Befristung im Sinne des § 21 Abs 1 WRG dar (Hinweis E 11.3.1997, 95/07/0036). Für solcherart befristete Wasserbenutzungsrechte gelten dah... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §37;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Die Aussage, dass ein Antrag auf "Verlängerung" als Antrag auf Neuverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes zu deuten sei (Hinweis E 8.4.1997, 96/07/0153), erfolgte für einen Zeitpunkt, zu dem es für Wasserbenutzungsrechte betreffend Abwasserbeseitigung noch kein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §37;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: War die Intention der Parteien eindeutig erkennbar, dann konnte eine nicht dem Gesetzeswortlaut entsprechende Wortwahl bei der Formulierung ihres Antrages nicht zur Zurückweisung desselben führen (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0007, VwSlg 13941 A/1993). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juni 1980 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) dem Beschwerdeführer, gestützt u.a. auf § 32 WRG 1959 i.V.m. § 2 lit. c der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. April 1969 zum Schutze des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke, BGBl. Nr. 126/1969, die wasserrechtliche Bewilligung zur Herstellung eines Baggerteiches mit einer Gesamtfläche von ca. 16 ha auf näher genannten Grundstücken "zur Schotterentnahme von ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 WRG hat in seiner am 25.12.1985 geltenden Fassung keine Bestimmung des Inhaltes enthalten, dass der Ablauf der Bewilligungsdauer im Falle eines rechtzeitig gestellten Ansuchens um Wiederverleihung eines bereits au... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...