Mit Straferkenntnis vom 30. September 1993 hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (BH) den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie (Beschwerdeführer) haben am 23.12.1991 um ca. 16.30 Uhr die aus Ihrem Schlachtbetrieb in E. Nr. 4 anfallenden Abwässer (es handelte sich um eine übelriechende konzentriert rotbraun gefärbte Flüssigkeit) in den zwischen den Anwesen E. Nr. 1 und E. Nr. 3 gelegenen G-Graben abgeleitet, wodurch es zu einer das Maß der Geringfügigkeit bei w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 30. September 1993 hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (BH) den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie (Beschwerdeführer) haben ... am 5.9.1991 gegen 21.30 Uhr die aus Ihrem Schlachtbetrieb in E. Nr. 4 anfallenden Abwässer - es handelte sich hiebei um eine übel riechende stark verfärbte Flüssigkeit - in den zwischen den Anwesen E. Nr. 1 und E. Nr. 3 gelegenen G-Graben abgeleitet, wodurch es zu einer das Maß der Geringfügigkeit bei weite... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §1;WRG 1959 §2 Abs4;WRG 1959 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 90/07/0138 4 Stammrechtssatz Die Behauptung, der Bach sei völlig trocken, widerlegt nicht dessen Eigenschaft als Gewässer. Gewässer behalten diese rechtliche Eigenschaft auch dann, wenn ihr Bett nicht ständig Wasser enthält. Die Beantwortung der Frage, ob bei Bestand eines Gewässerbett... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §1;WRG 1959 §2 Abs4;WRG 1959 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 90/07/0138 4 Stammrechtssatz Die Behauptung, der Bach sei völlig trocken, widerlegt nicht dessen Eigenschaft als Gewässer. Gewässer behalten diese rechtliche Eigenschaft auch dann, wenn ihr Bett nicht ständig Wasser enthält. Die Beantwortung der Frage, ob bei Bestand eines Gewässerbett... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 28. August 1989 erkannte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der HH Betriebs-Ges.m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß - wie anläßlich eines Lokalaugenscheines am 8. März 1989 habe festgestellt werden können - im Standort G betriebliche Abwässer aus der Flaschenwaschanlage ohne wasserrechtliche Bewilligung in den K-Bach eingeleitet worden seien. Diese Einleitung habe zu einer nicht bloß ge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §1;WRG 1959 §2 Abs4;WRG 1959 §2;
Rechtssatz: Die Behauptung, der Bach sei völlig trocken, widerlegt nicht dessen Eigenschaft als Gewässer. Gewässer behalten diese rechtliche Eigenschaft auch dann, wenn ihr Bett nicht ständig Wasser enthält. Die Beantwortung der Frage, ob bei Bestand eines Gewässerbettes vom Vorliegen eines Gewässers gesprochen werden kann, ist nicht d... mehr lesen...