Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Warum als Einzelrichter über die Beschwerde der Gemeinde ***, in ***, ***, vertreten durch A Rechtsanwälte GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 02.12.2019, Zl. ***, betreffend einen Auftrag nach § 138 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach Aufhebung des hg. Erkenntnisses vom 12.11.2021, LVwG-AV-19/001-2020, durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit Erkenntnis vom 6.5.202... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2024 Norm: WRG 1959 §138 WRG 1959 §142 VwGVG 2014 §28 Abs3 WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 138 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A GmbH, sowie 2. B GmbH, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 25. August 2021, ***, betreffend einen gewässerpolizeilichen Auftrag samt Verfahrenskosten, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit ein gewässerpolizeilicher Auftrag (Entfernu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.01.2022 Norm: WRG 1959 §138
Rechtssatz: Durch einen Bewilligungsantrag kann ein Beseitigungsauftrag nach § 138 Abs 1 WRG nicht abgewendet werden. Scheitert der Bewilligungsantrag für eine konsenslos bestehende Anlage, ist jedenfalls mittels Beseitigungsauftrages vorzugehen. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.01.2022 Norm: WRG 1959 §138
Rechtssatz: Eine Unterstützung einer Brücke gleich einem Brückenpfeiler stellt einen Teil einer bewilligungspflichtigen Brücke bzw im Falle des nachträglichen Einbaus eine Abänderung einer solchen dar. Dass möglicherweise nicht auf lange Dauer angelegte Brücken oder deren Änderung nicht dem Regime des § 38 Abs 1 WRG unterliegen sollten, ist dem ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A sowie 2. C, beide vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 08. Oktober 2021, ***, betreffend Zurückweisung eines Ansuchens und Verfahrenskosten, zu Recht erkannt: I. Der Bescheid wird insoweit, als im Spruch: die Verpflichtung zur Bezahlung von Verfahrenskosten ausgesprochen wurde, ersatzlos behoben... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.11.2021 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §39WRG 1959 §138AVG 1991 §13 Abs1AVG 1991 §59 Abs1
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur dann zulässig, wenn sie entweder im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn eine gesetzliche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines solchen Bescheides aber im öffentlichen Interesse lieg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, beide vertreten durch C, D, E Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20.04.2017, Zl. ***, betreffend Abweisung von Anträgen auf Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verh... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, C, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 02. Juni 2021, ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) und Verfahrenskosten, beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 02. Juni 2021, ***, wird aufgehoben und die Angelegenheit ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.09.2021 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Betroffener iSd § 138 Abs 1 WRG ist derjenige, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird; als solche Rechte kommen die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, unter anderem das Grundeigentum (vgl VwGH 90/07/0038). […] Entscheidend für die Stellung als Betroffener iSd ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.09.2021 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrags gemäß § 138 Abs 1 iVm Abs 6 WRG ist das Verlangen im Sinne einer Antragstellung (vgl VwGH 2007/07/0044), wobei im Antrag des Betroffenen die zur Beseitigung der unzulässigen Neuerung im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen nicht im Detail ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 03.09.2020, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG als unbegrün... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.03.2021 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §138AVG 1991 §59
Rechtssatz: Absolute Gewissheit einer Beeinträchtigung nach § 32 WRG ist nicht erforderlich. Es muss vielmehr eine hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen Beeinträchtigung bestehen (vgl VwGH 2004/07/0157). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; eigenm... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.03.2021 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §138AVG 1991 §59
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines gewässerpolizeilichen Auftrages kommt es auf den Zeitpunkt seiner Erlassung an [hier: eine zwischenzeitliche Reduktion oder Beseitigung der Mistlagerungen macht den angefochtenen Auftrag nicht rechtswidrig]. Schlagworte Umweltrecht; Wasserr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, beide vertreten durch Rechtsanwältin C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 26.06.2014, ***, betreffend Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahre... mehr lesen...