Entscheidungen zu § 138 Abs. 6 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-158 von 158

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/25 93/07/0018

Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen (BH) führte am 15. April 1981 über den Antrag der Beschwerdeführer (und anderer Antragsteller) auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für (bereits bestehende) artesische Brunnen eine mündliche Verhandlung durch. In der Verhandlungsschrift heißt es bezüglich des Brunnens der Beschwerdeführer, zur Versorgung des Wohnhauses R auf dem Grundstück Nr. 100/10, KG R, mit dem erforderlichen Trink- und Nutzwasser sei 1973 eine Tiefbrunnenanlage e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/25 92/07/0102

Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 621, 622 und 66 je der KG L.; seine Liegenschaft wird im Süden und im Osten von dem zunächst in östlicher und dann in nördlicher Richtung fließenden S.-Bach und im Norden von einem Weg begrenzt. Westlich der Liegenschaft des Beschwerdeführers liegen die Grundstücke Nr. 617/1, 617/2, 618, 619, 620, 624 und 626 der mitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP); deren Liegenschaft wird im südöstlichen Teil ebe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 93/07/0018

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs6;WRGNov 1990;
Rechtssatz: § 138 Abs 6 WRG 1959 bestimmt nur, aus welchen Rechten die Stellung als Betroffener resultieren kann, sagt aber nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um den Inhaber eines solchen Rechtes einen Anspruch auf Beseitigung dieser Neuerung zu geben. Der VwGH hat zu § 138 WRG idF vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 92/07/0102

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §122;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind die Verwaltungsbehörden befugt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit auch Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern hiefür entweder eine diesbezügliche ausdrückliche gesetzliche Anordnung vorlieg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/7/28 92/07/0154

1.1. Mit Bescheid vom 25. Juli 1991 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) den Antrag des Beschwerdeführers auf Verpflichtung der Firma W. GesmbH , der Ehegatten A. jun. und J.A. und des Bundes als zuständige Gebietskörperschaft zur Entfernung der qualitativ wie quantativ in Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) im Bereich der Mülldeponie vorgenommenen oder geduldeten Ablagerungen und zur sofortigen Behebung der durch die eingetretenen Gewässerverunreinigung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/28 94/07/0085

Mit Bescheid vom 6. Mai 1992 erließ der Landeshauptmann von Kärnten gegen die Gemeinde M. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 im öffentlichen Interesse einen wasserpolizeilichen Auftrag, mit welchem die verpflichtete Gemeinde dazu verhalten wurde, auf ihre Kosten konsenslos erfolgte Abfallablagerungen auf bestimmt bezeichneten Grundstücken unter Einhaltung näher getroffener Anordnungen zu beseitigen. Eines dieser Grundstücke, nämlich jenes mit der Nr. 298/2 KG R., steht im Miteigentum ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.07.1994

RS Vwgh 1994/7/28 92/07/0154

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: § 138 WRG 1959 gibt den Inhabern bestimmter Rechte die Möglichkeit, bei der Wasserrechtsbehörde den Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages gegen denjenigen zu stellen, der eine eigenmächtige Neuerung vorgenommen hat. Zweck dieses Antragsrechtes ist es, unbefugte Eingriffe in die im § 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.07.1994

RS Vwgh 1994/7/28 94/07/0085

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Bei einem nach § 138 Abs 1 WRG aus öffentlichen Interessen ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag kommt außer dem zu Verpflichtenden niemandem Parteistellung zu (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randzahl 16 zu § 138 WRG 1959). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.07.1994

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