Entscheidungen zu § 137 Abs. 9 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1996/3/11 1Ob2/96

Norm: WRG §137 Abs9
Rechtssatz: Der Errichtung oder Änderung einer Wasseranlage ohne wasserrechtliche Bewilligung ist der Fall gleichzuhalten, daß zwar die Bewilligung erteilt, den dabei erteilten Auflagen aber nicht entsprochen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 2/96 Entscheidungstext OGH 11.03.1996 1 Ob 2/96 European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1996

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