Entscheidungen zu § 130 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1991/10/30 1Ob25/91

Entscheidungsgründe: Die B***** Consolidated Ltd., Zweigniederlassung Wien (im folgenden B*****) betrieb in den Jahren 1903 bis 1973 in einer Betriebsanlage in Wien-Stadlau, zwischen der D*****-Straße - D*****-Gasse - G*****-Gasse - N*****-Straße eine Borax-Erzeugung. Der B***** waren in Ansehung der anfallenden Produktionsrückstände keine Auflagen erteilt worden. Die Betriebsanlagegenehmigungen enthielten keine Auflagen über die Errichtung von Deponien. Während der Jahrzehnte währ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.1991

RS OGH 1991/10/30 1Ob25/91

Norm: AHG §1 Cd14WRG §130WRG §133
Rechtssatz: Ein Organ der Gewässeraufsicht, das auf einer Deponie eine Probe zieht, muß bei Anwendung des maßgeblichen Sorgfaltsmaßstabes des § 1299 ABGB dem Laboratorium alle jene Umstände bekannt geben, die sich anläßlich der Probenziehung ergeben und die für die Laboruntersuchung von Bedeutung sein können. Arbeitsteilung (Probenziehung einerseits, Laboruntersuchung andererseits) kann kein Grund dafür sein, d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1991

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