Entscheidungsgründe: Im Jahre 1961 legte die Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen dem (damaligen) Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft einen umfangreichen Bauentwurf, der unter anderem die Errichtung eines Haltestellengebäudes und eines Gütermagazins in einer Kärntner Stadt beinhaltete, zur eisenbahnrechtlichen Behandlung vor. Das Ministerium übermittelte diesen Bauentwurf dem Landeshauptmann von Kärnten "zur Durchführung der Bauverhandlung gemä... mehr lesen...
Norm: AVG §13a EisbG §33 WRG §32 Abs5WRG §127 AVG § 13a heute AVG § 13a gültig ab 01.02.1991 EisbG § 33 heute EisbG § 33 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2024 ... mehr lesen...