IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 02.07.2021, ***, mit dem die Anträge auf Löschung als Wasserberechtigter und Eintragung der Stadtgemeinde *** als Wasserberechtigte sowie auf Verpflichtung dieser Gemeinde zu Instandhaltungsmaßnahmen nach dem Wasserrec... mehr lesen...