Entscheidungen zu § 123 Abs. 2 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2021/1/29 LVwG-AV-858/001-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, beide vertreten durch Rechtsanwalt C, ***, ***, gegen den Überprüfungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25.06.2020, ***, nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung am 11.01.2021 zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsger... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 29.01.2021

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