Entscheidungsgründe: I.1. Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg hat mit Bescheid vom 22. August 1974 festgestellt, daß den im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren betreffend die Bewilligung einer Wasserversorgungsanlage (Wassergenossenschaft F.-H.) erteilten Auflagen im wesentlichen entsprochen worden sei. Als geringfügig qualifizierte Abänderungen wurden nachträglich wasserrechtlich genehmigt. römisch eins.1. Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg hat mit Beschei... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: StGG Art5 WRG 1959 §121 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 WRG 1959 § 121 heute WRG 1959 § 121 gültig ab 26.0... mehr lesen...