Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Es ist niemandem verwehrt, sich zur
Begründung: einer behaupteten Forderung auf mehrere - einander allenfalls sogar ausschließende - Rechtsgründe zu stützen, sofern der Rechtsweg zulässig ist. Ob ein Begehren aus dem einen oder dem anderen Rechtsgrund erfolgreich ist, muss stets der Entscheidung in der Sache selbst vorbehalten bleiben. Das ein Schadenersatzanspruch nach § 26 Abs 1 WRG vor den ordentlichen Gerichten gelt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An einem Fluss in Niederösterreich bestehen derzeit, soweit hier relevant, folgende Fischereireviere (im Folgenden nur Reviere): Das Eigenrevier FA I/5 mit dem zur Mitbewirtschaftung zugewiesenen Pachtrevier FA II/2 und das Eigenrevier FA I/7 mit dem zur Mitbewirtschaftung zugewiesenen Revier FA I/6. Im vormaligen Pachtrevier FA II/1 waren je zur Hälfte die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei und ein näher genannter Dritter fischereiberechtigt. Der dar... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem Familiennamen des Antragstellers bezeichnete Deponie (im folgenden kurz: Deponie), deren Sicherungskosten hier strittig sind, erstreckt sich über mehrere Grundstücke. Sie ist seit 1. 2. 1990 in dem beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie geführten Altlastenatlas als Altlast eingetragen und wurde dort mit 13. 5. 1990 in die Prioritätsklasse 1 eingestuft. Die Deponie liegt am westlichen Rand eines der größten geschlossenen Grundwasserspeicher Eu... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller betreibt ein Fertigbetonwerk. Mit Bescheid vom 9.3.1965 erteilte ihm die Bezirksverwaltungsbehörde eine nicht befristete wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Schotter aus einem näher umschriebenen Bereich der Donau und schrieb ihm gleichzeitig die Einhaltung im
Spruch: näher ausgeführter Bedingungen - unter anderem auch das vom Bundesstrombauamt geforderte Ansuchen um die Grundbenützung vor Beginn der Nutzung - vor. Mit dem am 1.2.1966 zustan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Fischereiberechtigte im Fischereirevier der Schwarza im Bereich von R***** in Niederösterreich. Seit wann ihr Fischereirecht besteht, ist ebensowenig feststellbar wie die Tatsache, ob anläßlich der erstmaligen Erteilung des Wasserbenutzungsrechtes (1889) der (damalige) Fischereiberechtigte eine Entschädigung erhielt. Die Kraftwerk-Gesamtanlage der beklagten Partei in R***** besteht, soweit hier relevant, aus zwei Teilen: a) aus einer W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 kam es in Feldkirch-Altenstadt im Bereich der Einmündung der Heldenstraße in die Bundesstraße B 190 zu einem Bruch der im Grundstück 5077/7 der EZ 1087 KG Altenstadt verlegten Wasserleitung; die Liegenschaft steht im Eigentum der Stadt Feldkirch. Durch den Wasserrohrbruch wurde die benachbarte Bundesstraße B 190 (Grundstück 4982/1 der EZ 1281 KG Altenstadt) beschädigt. Mit der Reparatur des eingetretenen Schadens wurde die Bauunternehmung H**... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26 Abs6WRG §117 Abs2 Satz1 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Der nach § 117 Abs 2 Satz 1 WRG zulässige Ausspruch, daß die Bestimmung der angemessenen Entschädigung einem Nachtragsbescheid vorbehalten werde, ist nur für Leistunge... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt mit der am 11. September 1976 überreichten Klage als Eigentümerin eines Sondervermögens, zu dem das Fischereirecht an der in Österreich gelegenen Hälfte der Saalach bis zur Einmundung in die Salzach gehört, von der beklagten Partei, die am Oberlauf der Saalach in der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftwerk betreibt, den Ersatz der infolge des Ausfließens des Stausees am 20. August 1974 an ihrem Fischbestand entstandenen Schäden von zuletzt 66 370 S samt ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 30. 10. 1968, Zl. 96 195/24-66 415/18, wurde das Kraftwerk W als bevorzugter Wasserbau erklärt. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 18. März 1970, Zl. 96 195/105- 39376/70, wurde der beklagten Partei auf Grund des den wasserrechtlichen Verhandlungen vom 10. bis 13. Juni und 16. Juni 1969 sowie vom 30. Juni bis 4. Juli 1969 vorgelegten Projektsentwurfes nach Maßgabe des in Abschnit... mehr lesen...
Mit Bescheid der Landeshauptmannschaft Niederdonau vom 2. Dezember 1938 wurde der beklagten Partei, der Stadtgemeinde Z, gemäß den §§ 9, 10, 82 Abs. 1 lit. c und d sowie 93 WRG 1934 die Bewilligung zur Ausführung des eingereichten Projektes einer Wasserversorgungsanlage nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und der Ausführungen der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Verhandlungsschrift vom 24. Oktober 1938 gegen genaue Einhaltung aller in derselben festgehalten... mehr lesen...