Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerden 1. der xxx GmbH, xxx, xxx, und 2. des xxx, xxx, xxx, beide vertreten durch xxx Rechtsanwälte GmbH & CoKG, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 25.07.2023, Zahl: xxx, betreffend die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung an die Erstbeschwerdeführerin und die Feststellung der Löschung eines Wasserrechts, zu Recht: I. römisch eins. Der Beschwerde der ... mehr lesen...