Entscheidungen zu § 111a Abs. 3 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/4/11 95/07/0067

Mit Bescheid vom 28. März 1962 stellte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nach Prüfung des von der mitbeteiligten Partei vorgelegten Rahmenplanes für die Traun vom Abfluß aus dem Traunsee bis zur Einmündung in die Donau gemäß § 53 Abs. 4 WRG 1959 fest, daß die darin dargestellte wasserwirtschaftliche Ordnung nach Maßgabe der in diesem Bescheid folgenden Bestimmungen im öffentlichen Interesse gelegen und daher anzustreben sei. Der energiewirtschaftliche Sinn und Vortei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.04.1996

RS Vwgh 1996/4/11 95/07/0067

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §111a Abs3;
Rechtssatz: Auch im Fall der späteren auch nur teilweisen Abänderung eines Kraftwerksprojektes ist eine mündliche Verhandlung iSd § 107 Abs 1 WRG mit den durch die Abänderung desselben berührten Parteien von der Wasserrechtsbehörde durchzuführen (hier: Ursprünglich bezog sich das Bewilligungsansuchen auf zwei in wirtschaftl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1996

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