1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 9 bis 15, 21 bis 24, 30 ff, 41 ff, 60 ff, 100 Abs. 1 lit. b, 105, 111 und 111 a Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die im Detailprojekt "Stauraum - Rechtes Ufer, Bereich Kahlenbergerdorf bis Klosterneuburger Durchstich" dargestellten Maßnahmen und Anlagen des Kraftwerkprojektes Freudenau unter einer Reihe von Nebenbestimmungen... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §111a Abs2;
Rechtssatz: Nach § 111 Abs 1 zweiter Satz WRG kann der Ausspruch über Zwangsrechte zeitlich auch nach dem Bewilligungsbescheid liegen. § 111a Abs 2 WRG steht dem nicht entgegen. Nach dem letzten Satz dieser Bestimmung hat über die
Begründung: und den Umfang von Zwangsrechten (§ 60) sowie über die dafür zu leistenden Entschädigungen die Be... mehr lesen...