Entscheidungen zu § 106 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Beschluss 2018/11/5 LVwG-435-7/2017-R15

Beschluss Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde des A L, CH-S, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 10.10.2017 betreffend die Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung, den Beschluss gefasst: Gemäß § 28 Abs 3 iVm § 31 Abs 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) wird der angefochtene Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Bezirksh... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 05.11.2018

RS Lvwg 2018/11/5 LVwG-435-7/2017-R15

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.11.2018 Norm: WRG 1959 §104 Abs1WRG 1959 §105 Abs1WRG 1959 §106WRG 1959 §31c Abs5
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligung kann nicht allein deshalb versagt werden, weil bei einer allenfalls mangelhaften Ausführung öffentliche Interessen verletzt werden könnten. Schlagworte Wasserrecht, Versagung Bewilligung, mangelhafte Ausführung Vorhab... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 05.11.2018

RS Lvwg 2018/11/5 LVwG-435-7/2017-R15

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.11.2018 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3WRG 1959 §106
Rechtssatz: Grund für Aufhebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 VwGVG: Die belangte Behörde hat die beantragte wasserrechtliche Bewilligung im Rahmen des wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens wegen Verletzung öffentlicher Interessen zu Unrecht versagt. Ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren hat die Behörde in die... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 05.11.2018

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