Entscheidungen zu § 105 Abs. 2 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/29 97/07/0160

Mit Schreiben vom 20. Oktober 1992 legte die erstmitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (1. MP) dem Landeshauptmann von Salzburg (LH) ein Projekt über den Bau eines Golfplatzes mit Nebenanlagen mit dem Ersuchen um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung vor. Nach Vorprüfung des Projektes durch Amtssachverständige wurde die 1. MP vom LH zur Änderung und Ergänzung des vorgelegten Projektes eingeladen, worauf die 1. MP ihr Projekt am 26. April 1993 u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.2000

RS Vwgh 2000/6/29 97/07/0160

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §105 Abs2;
Rechtssatz: Die in § 105 Abs. 2 WRG 1959 erwähnte Störfallvorsorge bezieht sich auf nach § 105 Abs. 1 leg. cit. vorzuschreibende Auflagen, zu denen erforderlichenfalls Störfallmaßnahmen zu treffen sind. Mit dem Hinweis auf das Fehlen von Maßnahmen für den Störfall zeigt der Beschwerdeführer nichts au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2000

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