Entscheidungen zu § 10 Abs. 4 WRG 1959

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1988/10/6 KI-2/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragsteller bringen vor, ihnen stehe auf Grund eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrages das Recht des uneingeschränkten Wasserbezuges aus einer Quelle zu, die sich auf einem benachbarten, den Mitbeteiligten J und J A gehörenden Grundstück befinde. Sie hätten das Recht der Errichtung einer Quellfassung, eines Wasserreservoirs samt Pumpenanlage und Wasserleitung sowie das Recht, das gesamte für die Landwirtschaft der Antragsteller erforderliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 06.10.1988

RS Vfgh 1988/10/6 KI-2/87

Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaWRG 1959 §10 Abs4VfGG §51
Leitsatz: Art138 Abs1 lita B-VG; WRG §10 Abs4; verneinender Kompetenzkonflikt; keine Streitschlichtungskompetenz der Wasserrechtsbehörde im Fall der Beeinträchtigung des vertraglich Wasserberechtigten durch den Grundeigentümer selbst; Voraussetzung für die Nutzung des Grundwassers eines Grundstückes durch mehrere Persone... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 06.10.1988

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